Rechtsprechung
   VG Aachen, 30.03.2004 - 4 L 171/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23679
VG Aachen, 30.03.2004 - 4 L 171/04 (https://dejure.org/2004,23679)
VG Aachen, Entscheidung vom 30.03.2004 - 4 L 171/04 (https://dejure.org/2004,23679)
VG Aachen, Entscheidung vom 30. März 2004 - 4 L 171/04 (https://dejure.org/2004,23679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,23679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an eine Hundesteuersatzung; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines kommunalen Bescheids zur Heranziehung eines Hundehalters zur Zahlung einer Hundesteuer; Rechtmäßigkeit der Erhebung eines erhöhten Hundesteuersatzes für gefährliche Hunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2004 - 4 L 171/04
    Mit einer solchen Steuer darf die Gemeinde unter anderem auch das Ziel verfolgen, in ihrem Gebiet generell und langfristig das Halten solcher Hunde zurückzudrängen, die aufgrund ihrer durch Züchtung geschaffenen typischen Eigenschaften in besonderer Weise die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln, sei es auch erst nach Hinzutreten anderer Faktoren, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 - Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) Bd. 110, S. 265, 268; OVG NW, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 14 B 472/01 -, KStZ 2001, S. 192 = Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl) 2001, S. 434. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der eine steuerliche Regelung, die Lenkungswirkung in einem nichtsteuerlichen Kompetenzbereich entfaltet, keine zur Steuergesetzgebung hinzutretende Sachkompetenz voraussetzt.

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, denn in der Entscheidung vom 3. Juli 2003 ist im Hinblick auf das Urteil vom 19. Januar 2000 folgendes ausgeführt: "Dem die erhöhte Besteuerung von so genannten Kampfhunden betreffenden Urteil des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 8.99 - (BVerwGE 110, 265) liegt keine andere Beurteilung der Gefährdungslage zugrunde.

  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2004 - 4 L 171/04
    Diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in seiner Entscheidung vom 19. Januar 2000, vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 2001 - 9 BN 2.01 -, KStZ 2002, S. 93 f. ausgeführt hat, eine ausnahmslose und unwiderlegbare Zuordnung der in der dortigen Entscheidung genannten Liste bestimmter Hunderassen zu den gefährlichen Hunden sei grundsätzlich gerechtfertigt, da diese Liste nur solche Hunde erfasse, denen wegen ihres Gewichts oder ihrer Beißkraft eine besondere abstrakte Gefährlichkeit zukomme, die durch Züchtung auf besondere Angriffsbereitschaft und niedrige Reizschwelle noch gefördert worden sei.

    Da aus der nur potenziellen Gefährlichkeit bei Hinzutreten anderer Faktoren jederzeit eine akute Gefährlichkeit erwachsen könne, sei es sachgerecht, "bereits an dem abstrakten Gefahrenpotenzial anzuknüpfen" (a.a.O. S. 275; vgl. auch den erläuternden Beschluss vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 S. 12 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2001 - 14 B 472/01

    Höhere Hundesteuer für gefährliche Hunde ist rechtmäßig

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2004 - 4 L 171/04
    Mit einer solchen Steuer darf die Gemeinde unter anderem auch das Ziel verfolgen, in ihrem Gebiet generell und langfristig das Halten solcher Hunde zurückzudrängen, die aufgrund ihrer durch Züchtung geschaffenen typischen Eigenschaften in besonderer Weise die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln, sei es auch erst nach Hinzutreten anderer Faktoren, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 - Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) Bd. 110, S. 265, 268; OVG NW, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 14 B 472/01 -, KStZ 2001, S. 192 = Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl) 2001, S. 434. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der eine steuerliche Regelung, die Lenkungswirkung in einem nichtsteuerlichen Kompetenzbereich entfaltet, keine zur Steuergesetzgebung hinzutretende Sachkompetenz voraussetzt.

    Insoweit hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. Beschluss vom 15. Mai 2001 - 14 B 472/01 -, a. a. O.; bezogen auf eine Hundesteuersatzung, die die in der Anlage 1 der Landeshundeverordnung - diese ist mit Inkrafttreten des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002 außer Kraft getreten - aufgeführten Rassen übernommen hatte, unter anderem ausgeführt, ob die Aufzählung dort aufgeführter Hunderassen sachgerecht sei oder nicht, sei für das vorliegende Verfahren ohne rechtliche Bedeutung.

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2004 - 4 L 171/04
    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - das Einfuhr- und Verbringungsverbot in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12. April 2001, soweit es sich auf Hunde der darin genannten Rassen bezieht, mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärt hat, ohne dabei europarechtliche Bedenken in seine Prüfung einzubeziehen.
  • BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97

    Spielautomatensteuer; örtliche Aufwandsteuer; kalkulatorische Abwälzbarkeit;

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2004 - 4 L 171/04
    Maßgeblich für die Ermittlung der "Erdrosselungsgrenze" als äußerster Schranke der Besteuerung ist die Gesamtheit aller vom Steuertatbestand Betroffenen, nicht dagegen die Situation einzelner Hundehalter, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 8 B 228/97 -, NVwZ-RR 1998, 672, für die Spielautomatensteuer, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. September 2000 - 6 A 10789/00 -, KStZ 2001, 94 (zur Hundesteuer).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1984 - 6 D 2/83

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids eines Grundstücks;

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2004 - 4 L 171/04
    Des weiteren folgt hieraus, dass im vorläufigen Rechtsschutzverfahren weder schwierige Rechtsfragen ausdiskutiert noch komplizierte Tatsachenfeststellungen getroffen werden können, vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen unter anderem OVG NW, Beschluss vom 30 September 1987 - 3 B 1733/85 - Oberverwaltungsgericht für das Land Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Februar 1984 - 6 D 2/83 -, Kommunale Steuerzeitschrift (KStZ) 1984, S. 215. Hiervon ausgehend ist der Antrag abzulehnen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2000 - 6 A 10789/00

    Hundesteuer; Rasselisten einer Hundesteuersatzung

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2004 - 4 L 171/04
    Maßgeblich für die Ermittlung der "Erdrosselungsgrenze" als äußerster Schranke der Besteuerung ist die Gesamtheit aller vom Steuertatbestand Betroffenen, nicht dagegen die Situation einzelner Hundehalter, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 8 B 228/97 -, NVwZ-RR 1998, 672, für die Spielautomatensteuer, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. September 2000 - 6 A 10789/00 -, KStZ 2001, 94 (zur Hundesteuer).
  • VG Düsseldorf, 05.10.2001 - 25 K 1184/01

    Kampfhundesteuer

    Auszug aus VG Aachen, 30.03.2004 - 4 L 171/04
    vgl. Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 25 K 1184/01 -, mit weiteren Nachweisen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht